Allgemeine Türkei Reiseinformationen III

Die Einreise zwecks Urlaubsaufenthalt in die Türkei ist formell unproblematisch, denn als Tourist kann man sich bis zu 90 Tagen ohne Visum im Land aufhalten. Wenn von vorne herein feststeht, das ein Aufenthalt von länger als 90 Tage geplant ist, muss man vor der Einreise bei einer türkischen Botschaft, oder einem Generalkonsulat ein Visum beantragen. Als Reisedokument genügt der Reisepass, oder aber auch nur der Personalausweis. Bei vorläufigen Personalausweisen ist es so, dass hier unter Umständen die Einreise verweigert werden kann.



In Deutschland ausgestellte Reisedokumente, bzw. Reiseausweise auch für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. In diesem Fall ist jedoch ein Visum nötig, das vorab bei einer türkischen Botschaft, bzw. einem Generalkonsulat beantragt werden muss.

Ein Kinderausweis wird bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt; ab dann ist ein Lichtbild erforderlich. Kein gültiges Einreisdokument ist eine Geburtsurkunde. Zurückweisungen an der Grenze kann es geben, wenn Eltern ohne gültige Einreisdokumente für ihre Kinder einreisen wollen. Die deutschen Vertretungen in der Türkei können dabei keine Hilfestellung leisten. Die Ausstellung eines Kinderausweise ist im Transitbereich des Flughafens nicht möglich. Habe Kinder türkischer Eltern sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit, benötigen sie für die Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis/Kinderreisepass.

Die Türkei ist Unterzeichnerstaat des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957", wodurch die Türkei bei der Einreise auch einen weniger als ein Jahr abgelaufenen Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass anerkennt. Dies gilt jedoch nicht für den Personalausweis. Es wird dabei jedoch stets empfohlen schon vor der Abeise auf die Gültigkeitsdauer des Dokumentes zu schauen.