Allgemeine Reiseinformationen IV

Möchte man über die Türkei in Drittländer reisen, so muss man die benötigten Visa schon in Deutschland beantragen und mitbringen. Die deutschen Vertretungen in der Türkei können hier nicht weiterhelfen.



Bei Reisen auf dem Landweg sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten. Ein Personalausweis ist zum Beispiel für die Einreise nach Serbien, Montenegro und Mazedonien nicht ausreichend. Eine Ausreise aus der Türkei in den Irak ist seit dem 01. Juli 2004 nur mit einem für den Irak gültigen Visum möglich.

Die Grüne Versicherungskarte ist nur im europäischen Teil der Türkei gültig. Wenn man beabsichtigt in den asiatischen Teil der Türkei zu reisen, so kann man an der Grenze beim Touringclub eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer von 30 bis 90 Tagen abschließen. Sollte es so sein, dass Halter des Fahrzeugs nicht mit dem Reisenden identisch ist, so muss der Fahrer eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen, welche bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt wurde. Auch eine beim ADAC erstellte Vollmacht in deutsch/türkisch wird akzeptiert.

Gut zu wissen ist, wenn man mit dem Auto in der Türkei unterwegs ist, dass dort die 0,5 Promillegrenze gilt. Auch gut zu wissen ist, dass man mit dem Auto auf den Landstraßen der Türkei höchstens mit 90 km/h unterwegs sein darf. Auf Autobahnen hingegen darf man schon etwas mehr Gas geben, hier beträgt die Höchstgeschwindigkeit 130 km/h. Innerorts darf man nicht schneller sein als 50 km/h. Die Strafen für Verkehrsdelikte in der Türkei wurden drastisch verschärft in den letzten Jahren. Das Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, kann auch auf größeren Verbindungsstraßen mitunter mit erhöhten Gefahren verbunden sein und sollte vermieden werden.