Internationales Erbrecht in der Türkei
Dadurch, dass zahlreiche Türken im Ausland leben, wurde es in der Türkei erforderlich, dass man im Bezug auf das Internationale Erbrecht eine Lösung findet. Schließlich leben in der Regel noch sehr viele ältere Türken in der Türkei, während Kinder und Enkel zum Beispiel in Deutschland leben und arbeiten. Wenn diese alten Menschen dann sterben, sollen die in Deutschland lebenden Verwandten natürlich auch an das Erbe kommen, dass ihnen zusteht.
Durch die Unterzeichnung von mehreren internationalen Abkommen hat sich die Türkei dabei verpflichtet, so genannte abkommensrechtliche Bestimmungen über die internationalen Erbfälle in die Rechtspraxis umzusetzen. So trat am 22. November 1982 das "Gesetz über das Internationale Privat- und Verfahrensrecht" (kurz: IPRG) in Kraft. Dieses regelt Internationale Erbschaftsfälle, wobei sich das türkische Internationale Erbrecht nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip (Heimatrecht) richtet.
Das "Gesetz über das Internationale Privat- und Verfahrensrecht" beruht dabei unter anderem auf dem am 18. November 1931 in Kraft getretenen Konsularvertrages zwischen dem Deutschen Reich und der Türkei. Darüber hinaus ist auch die "New Yorker Konvention über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche" aus den 1950er Jahren und auch das "Haager Abkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht" von 1961 ausschlaggebend für das Inkrafttreten des "Gesetz über das Internationale Privat- und Verfahrensrecht".
Die Besteuerung von Erbschaftsfällen in der Türkei unterliegen dabei der Besteuerung nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Voraussetzung ist, dass eine persönliche und sachliche Steuerpflicht vorliegt. Hierbei wird jedoch - im Gegensatz zum deutschen Erbschaftsteuerrecht - zwischen der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht nicht unterschieden. Handelt es sich um deutsch-türkische Erbschaftsfälle, so wird die Doppelbesteuerung vermieden, wenn dies seitens des Steuerpflichtigen beantragt wird.
